Neues Prostitutionsgesetz

Neues Prostitutionsgesetz – künftig soll es u.a. eine Kondom- und medizinische Beratungspflicht geben.

Die Koalition hat sich auf Eckpunkte zum neuen Prostitutionsgesetz geeinigt. Grund genug, dass wir von Xclusive Escort Hamburg, die Eckpunkte kurz skizzieren. Demnach wird es künftig u.a. eine Kondom- und medizinische Beratungspflicht geben. Nach monatelangem Stillstand hat sich die Koalition nun überraschend auf die Grundzüge eines neuen Prostitutionsgesetzes geeinigt. „Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen“, sagte Fr. Schwesig am Mittwoch in Berlin. – Die wesentlichen Eckpunkte:

  • Freier werden zur Benutzung von Kondomen verpflichtet
  • eine regelmäßige medizinische Beratung der Prostituierten wird ein Muss
  • Prostituierte müssen künftig ihr Gewerbe anmelden
  • Bordell-Betreiber müssen eine Betriebsgenehmigung einholen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen

Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis März vorliegen. Die von der Union geforderte Heraufsetzung des Mindestalters für Prostituierte wird es hingegen nicht geben. Demnach sollte Prostitution erst ab 21 Jahren erlaubt sein. Die SPD befürchtete jedoch, dass jüngere Prostituierte somit in die Illegalität getrieben werden könnten.
Ebenso wenig hat sich die Forderung durchgesetzt, dass Prostituierte sich regelmäßig beim Frauenarzt untersuchen lassen sollen. Man befürchtete dadurch die Stigmatisierung der Sexarbeiterinnen. Unerlässlich wird jedoch eine jährliche medizinische Beratung sein. Ein Verstoß dagegen führt zum Erlöschen der Gewerbeanmeldung. Unter 21-Jährige müssen diese Beratung alle sechs Monate aufsuchen und nachweisen.
Für die Eröffnung eines Bordells soll künftig eine Betriebsgenehmigung erforderlich werden. Zudem müssen sich die Freudenhaus-Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Damit soll verhindert werden, dass einschlägig Vorbestrafte ein Bordell eröffnen können.
Schon im Koalitionsvertrag wurde ein Prostitutionsgesetz vereinbart, in dem sich bereits über die Meldepflichten und die künftige Unterbindung von „Flatrate-Sex“ verständigt wurde. Die anderen Punkte allerdings blieben lange umstritten. Kritische Stimmen gibt es u.a. von den Linken. Das Thema Kondompflicht etwa sei reine „Symbolpolitik“. Laut Vize-Fraktionsvorsitzender Cornelia Möhring sei das „genauso wenig überprüfbar wie das Pinkeln in ein Schwimmbecken“.

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Ursprünglich war das Gesetz gedacht, um denjenigen, die freiwillig in der Sexarbeit tätig sind, mehr Schutz zu geben. Sie herauszuholen aus der dunklen schmierigen Ecke der Sittenwidrigkeit.  Leider müssen wir von Xclusive Escort Hamburg wieder einmal festestellen, dass  auch in dem neuen Gesetzesentwurf, wie schon in der Vorgängerversion, verwurschtelt wird, was getrennt gehört. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind Straftaten, die ihren Platz im Strafgesetzbuch haben. Sie haben in einem Gesetz zur Liberalisierung freiwilliger Sexarbeit nichts zu suchen.

Doch genau mit diesen zwei Totschlagargumenten – Menschenhandel und Zwangsprostitution – werden viele Maßnahmen begründet. Mit einer persönlichen Anmeldepflicht soll Zwangsprostitution begegnet werden. Wer auch hier kurz die Fantasie bemüht, wird feststellen, dass auch das Quatsch ist. Wie wollen die Politiker sichergehen, dass die Damen und Herren nicht von ihren Zuhältern zur Meldung gezwungen werden – Mittel und Wege werden diese dafür haben.

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